Gitarrenbau und Copyright

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setneck
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Re: Gitarrenbau und Copyright

Beitrag von setneck » Montag 24. Dezember 2018, 14:42

Über die Les Paul Kopien von Chris Derrig hat sich Gibson jedenfalls gefreut, so sehr, dass sie davon Reissues gebaut haben :lol: .
Bei den asiatischen Kopien in de 70ern war man da weniger tolerant.
Und als dann PRS eine gefährlich gute Interpretation auf den Markt brachte, fuhr man große Geschütze auf - um sich dann in 2. Instanz die verdiente Schlappe einzufangen.

Ich vestehe sowohl Diets als auch Colombos Argumentation, Klarheit wird hier wohl nur ein Jurist oder ein Präzedenzfall geben.
Solange es sich um Einzelstücke handelt, ist es m.E. auch nicht von Bedeutung.
Schöne Jrööss,
Thomas

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Motörheiko
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Re: Gitarrenbau und Copyright

Beitrag von Motörheiko » Montag 24. Dezember 2018, 17:18

setneck hat geschrieben:Über die Les Paul Kopien von Chris Derrig hat sich Gibson jedenfalls gefreut, so sehr, dass sie davon Reissues gebaut haben :lol: .
Bei den asiatischen Kopien in de 70ern war man da weniger tolerant.
Und als dann PRS eine gefährlich gute Interpretation auf den Markt brachte, fuhr man große Geschütze auf - um sich dann in 2. Instanz die verdiente Schlappe einzufangen.

Ich vestehe sowohl Diets als auch Colombos Argumentation, Klarheit wird hier wohl nur ein Jurist oder ein Präzedenzfall geben.
Solange es sich um Einzelstücke handelt, ist es m.E. auch nicht von Bedeutung.
... wenn du als Firma die Kopfplatte z.B. von Fender verwendest bekommst du ggfs. ein Abmahnschreiben vom Umfang der Neckermann, Quelle, Otto & Bader Kataloge zu deren Hochphase in den 80´ern - tausende Seiten, ein fettes Ding das - ich hab einen solchen Papierstapel zu dem Thema mal in den Händen gehalten ... Fender schießt da mit millionenschweren Streitwerten und Summen in der Abmahnung nur so um sich ... (Quelle gerne per PM)

Auch die Tatsache daß die Auslegung und Anwendung des Patents zumindest in einigen Länder fragwürdig ist, setzt zunächst einmal einen gewissen finanziellen Atem voraus, um gegen das Anwältebollwerk dieser Konzerne vorzugehen - der Gitarrenbauer oder "in den Handel Bringer" ist also im Zweifel gut beraten, die Kopfplatte zumindest ein bisschen abzuändern ...
notasis - Oasis Tribute Band

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BB Kassel
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Re: Gitarrenbau und Copyright

Beitrag von BB Kassel » Mittwoch 26. Dezember 2018, 22:07

Moral und Recht muss man schon unterscheiden. Sofern jemanden sein persönliches Gewissen verbietet, etwas zu kopieren, so soll man es lassen.

Rechtlich ist es anders, da gibt es natürlich Handlungsbeschränkungen, innerhalb dieser Schranken aber eben keine Verbote.

Inwieweit das Urheberrecht etwas schützt, verbietet oder gar unter Strafe stellt, kann doch jeder von euch selbst nachvollziehen.

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Lieder und Melodien sind zB geistiges Eigentum. Und somit steht jeder von euch mit einem Bein im Gefängnis, wenn er AC/DC zu Hause im Probenkeller covert.

Es dürfte also für jeden von euch nachvollziehbar sein, dass wenn ich eine Les Paul oder Telecaster mit der orignal Kopfplatte im Hobbykeller nachbaue, dass diese niemals nie aus dem Keller darf, sonst droht Gefängnis. Oder etwa nicht?

Dann stellt sich noch die Frage, ob die Konstruktion einer Gitarre in einer bestimmten Form überhaupt eine geistige Leistung im Sinne des Urheberrechts darstellt. Auch hier kann man wieder den Vergleich mit dem Liedgut heranziehen. Ein Lied/Song/Melodie ist selbstverständlich nur dann vom Urheberrecht geschützt, wenn es eine geistige Leistung d.h. Neuschöpfung ist. Etwas, aber wieviel von Smoke on the Water darf ich also kopieren, bis es ein Plagiat wird? Auch gewisswe Ähnlichkeiten mit Smoke on ... bedeuten dann aber unter Umständen keine Plagiatierung. (Im Einzelfall ist das aber sauschwer zu ermitteln und kann vor Gericht mächtig teuer werden, weshalb diese Probleme eigentlich immer außergerichtlich gelöst werden.)

Insoweit ist es sogar zweifelhaft, ob die Les Paul für Gibson oder die Telecaster für Fender eine geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts darstellt, da es ja zuvor auch schon Gitarren mit sechs Saiten, einer Kopfplatte und so weiter gab.

Man kann aber so eine Gitarre auch als Patent/Gebrauchsmuster, Marke oder Geschmacksmuster vor der gewerblichen Nutzung durch andere schützen lassen. Diese muss man aber aktiv durch eine entsprechende Eintragung beim Patentamt betreiben. Bekannte Beispiele dafür sind zB.: Peugeot hat sich seit Ewigkeiten bei den Modellnamen für Automobile die Verwendung von Nullen in der Mitte von dreistelligen Zahlen als Marke geschützt. Deshalb musste Porsche sein Modell 901 in 911 umbenennen. Der BMW 2002 dagegen durfte bleiben, ebenso der Auto 100, weil sich das Peugeot nicht hat schützen lassen. Peugeot hat aber natürlich die Zahl 901 nicht erfunden. Es ist also keine geistige Schöpfung, also nicht urheberrechtsrelevant.

Geschützt als Marke sind aber wohl die Namen Fender, Gibson, Telecaster, Stratocaster, Les Paul usw. Ich darf dann keine Gitarren unter meinen Namen auf den Markt werfen, selbst wenn ich Leonard Fender oder Klaus Gibson als Geburtsname trage.

Die Kopfplattenform kann dagegen als Geschmacksmuster geschützt sein. Das bedeutet oder betrifft nicht guten oder schlechten Geschmack, sondern das Design. Die klassische Coca-Colaflasche ist ein Geschmacksmuster, bei BMW die Doppelniere bzw. der Hofreiterknick. Und eben bei Gibson der Openbookschwung der Kopfplatte. Sonst dürfte das nämlich jeder kopieren. Nur Ähnliches dürfte man unter Umständen, so lange keine Verwechslungsgefahr besteht, zu gewerblichen Zwecken bauen.
Bei den Korpussen/Bodys hat wohl Gibdon in der Vergangenheit verschiedene Prozesse mt PRS und Hamer wg. deren Single-Cutmodellen geführt, eben begründet mit der angeblichen Verwechslungsgefahr mit der Les Paul.

Für privaten Nutzen gilt das aber nicht, ohne jede Einschränkung.

Das stellt natürlich nur (vereinfacht dargestelltes) deutsches Recht dar.
.....

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